|
Bei uns nur mit Sicherungsschein - Lesen Sie warum das
auch für Sie sehr wichtig ist!
Rechtliches:
Seit November 1994 sind Reiseveranstalter gemäß § 651 k Abs. 3 BGB
verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall abzusichern, dass infolge
einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters Leistungen
ausfallen oder dem Reisenden für die Rückreise zusätzliche Aufwendungen
entstehen.
§ 651 k Abs. 4 BGB:
Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen des Reisenden auf den
Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem
Reisenden ein Sicherungsschein übergeben wurde. Ein Reisevermittler gilt als
vom Reiseveranstalter zur Annahme von Zahlungen auf den Reisepreis
ermächtigt, wenn er einen Sicherungsschein übergibt oder sonstige dem
Reiseveranstalter zuzurechnende Umstände ergeben, dass er von diesem damit
betraut ist, Reiseverträge für ihn zu vermitteln. Dies gilt nicht, wenn die
Annahme von Zahlungen durch den Reisevermittler in hervorgehobener Form
gegenüber dem Reisenden ausgeschlossen ist.
Auch wenn Sie als Kunde Ihr Fahrzeug als Einzelleistung buchen, ist der
der Reiseveranstalter verpflichtet einen Sicherungsschein auszuhändigen.
Andernfalls ist es dem Reiseveranstalter / Reisevermittler nicht erlaubt
Kundengelder in Empfang zu nehmen.
Leider gibt es immer noch sehr viele
Reiseveranstalter / Reisevermittler, die den Pflichten vom
§ 651 k Abs. 3 + 4 BGB nicht nachkommen.
Wie wichtig eine solche Absicherung ist erfahren Sie in den folgenden
Beispielen:
Warum ist der Sicherungsschein so wichtig und welchen Vorteil ergibt sich
daraus?
-
Buchen Sie z.B. direkt beim Vermieter in Australien oder in Neuseeland, sind
diese Gelder nicht versichert! In Australien oder in Neuseeland gelten nicht
die gleichen Bestimmungen und Gesetze wie in Deutschland. Im Falle NQ
Rentals Australien, warten viele Kunden, die direkt bei NQ gebucht hatten,
noch heute auf Ihr Geld! NQ meldete im Januar 2005 Konkurs an. Kunden die
nach dieser Zeit gebucht hatten, leisteten bereits eine Anzahlung oder das
Fahrzeug wurde schon ganz gezahlt. Dieses Geld wurde bis heute nicht, an
viele NQ Kunden zurückgezahlt. Hätte man über einen
Reiseveranstalter / Reisevermittler gebucht so hätte dieser
nach der Buchung und der fälligen An - Zahlung einen Sicherungsschein
ausgestellt und somit wären die Kundengelder gegen Konkurs abgesichert
gewesen. Das gleiche passierte im November 2007 mit Trailmaster Camper in Perth.
-
Achten Sie bitte darauf das Sie nur bei Vermittlern / Anbietern buchen, die
auch einen Sicherungsschein ausstellen! Leider gibt es immer noch zu viele
Schwarze Schaafe, die sich nicht an Gesetzte halten!
-
Ein klarer Vorteil, wenn Sie in Deutschland buchen und der
Reiseveranstalter / Reisevermittler Kundegelder in Empfang
nimmt, ist das Ihr Geld gegen Insolvenz versichert ist! Warum sollten Sie
also in Australien oder in Neuseeland direkt buchen? Der Vorteil liegt auf
der Hand.
-
Achten Sie unbedingt darauf, der Sicherungsschein echt ist. Einige
Reiseveranstalter / Reisevermittler arbeiten mit allen Tricks
und schrecken sogar vor der Fälschung solcher Dokumente nicht zurück.
123-Camper.com, nimmt die Gesetze absolut, ohne Einschränkung, ernst und
jeder Kunde erhält, wenn er eine An- Zahlung an uns leisten muss, noch vor der An- Zahlung, einen
Sicherungsschein, gemäss unserer
AGB.
|
Ihr 123-Camper.com Team
2008 |
|