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  123-Camper.com | Sicherungsschein & Gesetze § 651 k Abs. 3+4 BGB

 Bei uns nur mit Sicherungsschein - Lesen Sie warum das auch für Sie sehr wichtig ist!

Sicherungsschein ist Pflicht !

Rechtliches:
Seit November 1994 sind Reiseveranstalter gemäß § 651 k Abs. 3 BGB verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall abzusichern, dass infolge einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters Leistungen ausfallen oder dem Reisenden für die Rückreise zusätzliche Aufwendungen entstehen. 

§ 651 k Abs. 4 BGB: Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Reisenden ein Sicherungsschein übergeben wurde. Ein Reisevermittler gilt als vom Reiseveranstalter zur Annahme von Zahlungen auf den Reisepreis ermächtigt, wenn er einen Sicherungsschein übergibt oder sonstige dem Reiseveranstalter zuzurechnende Umstände ergeben, dass er von diesem damit betraut ist, Reiseverträge für ihn zu vermitteln. Dies gilt nicht, wenn die Annahme von Zahlungen durch den Reisevermittler in hervorgehobener Form gegenüber dem Reisenden ausgeschlossen ist.

Auch wenn Sie als Kunde Ihr Fahrzeug als Einzelleistung buchen, ist der der Reiseveranstalter verpflichtet einen Sicherungsschein auszuhändigen. Andernfalls ist es dem Reiseveranstalter / Reisevermittler nicht erlaubt Kundengelder in Empfang zu nehmen.

Leider gibt es immer noch sehr viele Reiseveranstalter / Reisevermittler, die den Pflichten vom § 651 k Abs. 3 + 4 BGB nicht nachkommen.
Wie wichtig eine solche Absicherung ist erfahren Sie in den folgenden Beispielen:

Warum ist der Sicherungsschein so wichtig und welchen Vorteil ergibt sich daraus?

  • Buchen Sie z.B. direkt beim Vermieter in Australien oder in Neuseeland, sind diese Gelder nicht versichert! In Australien oder in Neuseeland gelten nicht die gleichen Bestimmungen und Gesetze wie in Deutschland. Im Falle NQ Rentals Australien, warten viele Kunden, die direkt bei NQ gebucht hatten, noch heute auf Ihr Geld! NQ meldete im Januar 2005 Konkurs an. Kunden die nach dieser Zeit gebucht hatten, leisteten bereits eine Anzahlung oder das Fahrzeug wurde schon ganz gezahlt. Dieses Geld wurde bis heute nicht, an viele NQ Kunden zurückgezahlt. Hätte man über einen Reiseveranstalter / Reisevermittler gebucht so hätte dieser nach der Buchung und der fälligen An - Zahlung einen Sicherungsschein ausgestellt und somit wären die Kundengelder gegen Konkurs abgesichert gewesen. Das gleiche passierte im November 2007 mit Trailmaster Camper in Perth.

  • Achten Sie bitte darauf das Sie nur bei Vermittlern / Anbietern buchen, die auch einen Sicherungsschein ausstellen! Leider gibt es immer noch zu viele Schwarze Schaafe, die sich nicht an Gesetzte halten!

  • Ein klarer Vorteil, wenn Sie in Deutschland buchen und der Reiseveranstalter / Reisevermittler Kundegelder in Empfang nimmt, ist das Ihr Geld gegen Insolvenz versichert ist! Warum sollten Sie also in Australien oder in Neuseeland direkt buchen? Der Vorteil liegt auf der Hand.

  • Achten Sie unbedingt darauf, der Sicherungsschein echt ist. Einige Reiseveranstalter / Reisevermittler arbeiten mit allen Tricks und schrecken sogar vor der Fälschung solcher Dokumente nicht zurück.

123-Camper.com, nimmt die Gesetze absolut, ohne Einschränkung, ernst und jeder Kunde erhält, wenn er eine An- Zahlung an uns leisten muss, noch vor der An- Zahlung, einen Sicherungsschein, gemäss unserer AGB.

Ihr 123-Camper.com Team
2008

 
   
   
   
   
   
   
   
   
   
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